Winterdienst für private Haushalte
Eigentümer von Immobilien sind für die Verkehrssicherheit rund um und auf ihrer Liegenschaft verantwortlich. Insbesondere im Winter sind Vorkehrungen zu treffen, um die Wege und Flächen sicher begehbar zu halten. Dies beinhaltet das Räumen von Schnee und das Abstumpfen von glatten Flächen, um Unfälle zu verhindern. Selbst während Abwesenheit, Krankheit oder Arbeitszeit erlischt diese Pflicht nicht. Bei einem Unfall während der winterlichen Bedingungen ist die Frage der Haftung und Mitschuld entscheidend. Eigentümer müssen nachweisen können, dass sie angemessene Maßnahmen ergriffen haben, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Gleichzeitig wird bei Geschädigten überprüft, um festzustellen, ob eine Mitschuld vorliegt. Die gute Nachricht: Es ist möglich und kann sinnvoll sein, den Winterdienst an Dritte abzugeben. Das können Mieter, Nachbarn oder professionelle Dienstleistungsunternehmen sein. Es sollte bei allen verbindlichen Absprachen oder Verträgen geklärt sein, dass für den Fall eines Unfalls eine ausreichende Haftpflichtversicherung existiert. Die Kosten für einen Winterdienstvertrag bei einem professionellen Unternehmen variieren je nach Leistungsumfang und Kostenstruktur. Als haushaltsnahe Dienstleistung kann Winterdienst für einen Privathaushalt steuerlich abgesetzt werden. Schnee ade: Ihr Leitfaden für den Winterdienst im Privathaushalt Auch wenn es im Winter nur einmal schneit, muss die Sicherheit von Wegen und Flächen gewährleistet sein, um Unfälle auf glatten Oberflächen zu verhindern. […]